Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung
mit
Ergänzungs-Versicherung Covid-19

Reiserücktrittskostenversicherung in Deutschland
Die Deutschen reisen gerne. Manche verbringen ihren Urlaub in Deutschland, andere machen eine Urlaubsreise ins Ausland. Aber nicht nur das Fernweh ist ein Grund für eine Auslandsreise. Sprachschüler und Stipendiaten unternehmen beispielsweise Auslandsreisen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Viele Jugendliche wollen ihre Sprachkenntnisse beim Auslandsaufenthalt als Aupair-Mädchen oder Au-pair-Junge erweitern. Andere unternehmen eine Studienreise, um als privater Gast oder Gastwissenschaftler die Kultur eines anderen Landes besser kennen zu lernen. Manche zwingt auch der Beruf zu der einen oder anderen Dienstreise ins Ausland.

Ticketversicherung Eintrittskartenversicherung
Wer bei der eigenen Lieblingsband in der ersten Reihe stehen will, muss schon beim Ticketkauf schnell sein. Das gilt auch für Feuerwerk-Schiffskarten.
Nach dem Kartenkauf steigt monatelang die Vorfreude.
Doch plötzlich werden Sie krank und die Veranstaltung muss ohne Sie stattfinden.
Dann entschädigt Sie die ERGO Reiseversicherung – zumindest finanziell.
Denn in diesem Fall greift die Eintrittskartenversicherung.

.

Reiserücktrittskostenversicherung
und
Ergänzungs-Schutz Covid-19


.

1. ERGO Reiseversicherung (früher ERV Europäische Reiseversicherung)
.
Urlaub in Deutschland –
aber nur mit dem richtigen Reiseschutz!

Sie werden vor der Reise krank, ein Angehöriger hat einen Unfall, Sie sind von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen! Aufgrund einer Autopanne während oder kurz vor der Anreise kommen Sie verspätet an? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Bereits ab € 6,– übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.

Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.

Die Storno-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt. Auch der Verlust Ihres Hotel- oder Ferienwohnungsschlüssels sowie Mobiliarschäden sind versichert.

Die StornoPlus-Versicherung bietet sogar noch mehr: Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen), die Reisegepäck-Versicherung und einen Fahrrad-Schutz

Bis wann muss die ERGO-Reiseversicherung abgeschlossen sein?

Sie können die ERGO-Versicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Jetzt vorsorgen und ERGO-Reiseschutz bei Reiseversicherung.de abschließen
.

2. ERGO Ergänzungs-Schutz Covid-19
.

In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Covid-19, die Sie zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können.
Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung um folgende Leistungen:

  • bei Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
  • bei Quarantäne*

Gültigkeit: Für eine Reise. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbe-
dingungen dieser Ergänzungs-Versicherung geregelt ist.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERV bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.

Versicherte Personen: Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.

Selbstbeteiligung: Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.

Abschlussfrist: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Versicherungsbedingungen: Es gelten die VB-ERV 2021 / Covid-19.

Prämie pro gebuchter Reise (max. 9 Personen)
Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise
alle Verkehrsmittel, jedes Alter, mit Selbstbeteiligung
Prämie 13 EUR, Tarif COS19M.

*Absicherung von Quarantäne:
a) persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
b) Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
c) Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind,
Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 1000 EUR pro Person.


.

3. Mehr Infos zur Reiserücktrittskostenversicherung

Egal, aus welchen Gründen Deutsche sich mit dem Flugzeug, dem Bus, der Bahn, dem Pkw oder dem Schiff auf den Weg machen, ob privat oder aus beruflichen Gründen – aufgrund von Unwägbarkeiten, die sowohl vor dem Antritt einer Reise als auch während einer Reise auftreten können, empfehlen private Reiseversicherer und Reiseunfallversicherungen eine Absicherung durch den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Urlaubsversicherung und insbesondere einen Auslandsschutz für Auslandsreisende zur Vermeidung zusätzlicher Auslandsreisekosten oder Auslandsreiseheilkosten.

Die Gründe, die zu einem Reiserücktritt mit den damit verbundenen Reiserücktrittkosten, zu Unannehmlichkeiten während der Reise oder gar zum Reiseabbruch führen können, sind vielfältig. Ein Risikofaktor ist beispielsweise die Gesundheit. Eine Erkrankung oder ein Unfall kann einen geplanten Reiseantritt ebenso verhindern wie eine Schwangerschaft, der plötzliche Tod eines Angehörigen, der Verlust eines Arbeitsplatzes oder auch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei vorheriger Arbeitslosigkeit. Das Gepäck kann während der Reise verloren gehen. Mitgebrachte Gegenstände können Schaden erleiden oder verschwinden.

Daher bieten Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Arten von Reiseversicherungen an. Sie werden bezeichnet als Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Auslandsversicherung, Auslandsreiseschutz, Auslands-Krankenversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung, Auslandsrechtsschutzversicherung usw. Man kann bei seiner Versicherungsgesellschaft aber auch ein Reiseversicherungspaket buchen, das gleich mehrere Arten von Reiseversicherungen umfasst.

Ähnlich wie bei Reisen, verhält es sich auch mit dem Besuch von Events wie Musik-, Theater, Sportveranstaltungen oder auch Feuerwerk-Schiffsrundfahrten zu
Rhein in Flammen, Mittelrhein-Lichter oder anderen Feuerwerk-Schifffahrten. Daher bieten viele Versicherungen auch so genannte Ticketversicherungen bzw. Ticketrücktrittsversicherungen oder Eintrittskartenversicherungen an.

Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande durch eine Reservierungsanfrage des Gastes und Bestätigung durch das Hotel oder durch ein Angebot des Hotels und Reservierung durch den Gast. Angebot und Annahme können dabei mündlich oder schriftlich erfolgen.

Bei Stornierungen stellen Hotels eine Ausfallrechnung, sofern sie das Zimmer oder Apartment nicht mehr anderweitig vermieten können. Gemäß den Empfehlungen des DeHoGa wird dabei folgender Satz verrechnet: Bei Übernachtung werden 80% des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.

Es wird daher nicht nur bei Pauschalreisen oder Paketreisen, sondern auch bei reinen Hotelbuchungen der Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen, welche die dabei anfallenden Kosten übernimmt. Die Kosten betragen je nach Versicherungssumme max. 5% des Reisepreises.

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich genau informieren, bei welchen Gründen ein Reiserücktritt, der Rücktritt von einer Veranstaltung oder ein Reiseabbruch versichert ist. Natürlich lohnt auch ein Vergleich der Leistungen verschiedener Reiseversicherer.

Weitere Begriffe aus dem Reiseversicherungs-Lexikon:
Auslandsreisegebühren Ausländerversicherung Insurance Rückversicherungen Schreiben Travel Assistance-Leistungen Auslandsdeckung Auslandsreisenden Auslandsreisesätze Auslandsreisesatz Auslandsreiseverkehr Dauerpolicen Resident Studium
.


Weitere Begriffe aus dem Reiseversicherungs-Lexikon:
Auslandsreisegebühren Ausländerversicherung Insurance Rückversicherungen Schreiben Travel Assistance-Leistungen Auslandsdeckung Auslandsreisenden Auslandsreisesätze Auslandsreisesatz Auslandsreiseverkehr Dauerpolicen Resident Studium

.
E-Mail |
www.guenstigerurlaub.de

© 2000-2022 www.reiseversicherung-info.de Ohne Gewähr.
Änderungen vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten. Impressum
| Datenschutz
Stand: Montag, 28. März 2022
- 5395