Reiseversicherung
Reiserücktrittsversicherung
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Reiserücktrittskostenversicherung und Ergänzungs-Schutz Covid-19
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1. ERGO Reiseversicherung
(früher ERV Europäische
Reiseversicherung) . |
Urlaub in Deutschland – aber nur mit dem richtigen Reiseschutz! Sie werden vor der Reise krank, ein Angehöriger hat einen Unfall, Sie sind von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen! Aufgrund einer Autopanne während oder kurz vor der Anreise kommen Sie verspätet an? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Bereits ab € 6,– übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund. Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden. Die Storno-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt. Auch der Verlust Ihres Hotel- oder Ferienwohnungsschlüssels sowie Mobiliarschäden sind versichert. Die StornoPlus-Versicherung bietet sogar noch mehr: Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen), die Reisegepäck-Versicherung und einen Fahrrad-Schutz Bis wann muss die ERGO-Reiseversicherung abgeschlossen sein?
Sie können die ERGO-Versicherung bis 30 Tage vor
planmäßigem Reiseantritt abschließen.
Jetzt vorsorgen und
ERGO-Reiseschutz bei Reiseversicherung.de abschließen |
2.
ERGO
Ergänzungs-Schutz Covid-19 . |
In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine
Absicherung gegen Covid-19, die Sie zusätzlich zur Storno- bzw.
StornoPlus-Versicherung abschließen können.
Gültigkeit: Für eine Reise. Es gelten die
Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts
Abweichendes in den Versicherungsbe- Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERV bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein. Versicherte Personen: Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter. Selbstbeteiligung: Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung. Abschlussfrist: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Versicherungsbedingungen: Es gelten die VB-ERV 2021 / Covid-19.
Prämie pro gebuchter Reise (max. 9 Personen)
*Absicherung von Quarantäne:
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3. Mehr Infos zur Reiserücktrittskostenversicherung |
Egal, aus welchen Gründen Deutsche sich mit dem Flugzeug, dem Bus, der Bahn, dem Pkw oder dem Schiff auf den Weg machen, ob privat oder aus beruflichen Gründen – aufgrund von Unwägbarkeiten, die sowohl vor dem Antritt einer Reise als auch während einer Reise auftreten können, empfehlen private Reiseversicherer und Reiseunfallversicherungen eine Absicherung durch den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Urlaubsversicherung und insbesondere einen Auslandsschutz für Auslandsreisende zur Vermeidung zusätzlicher Auslandsreisekosten oder Auslandsreiseheilkosten.Die Gründe, die zu einem Reiserücktritt mit den damit verbundenen Reiserücktrittkosten, zu Unannehmlichkeiten während der Reise oder gar zum Reiseabbruch führen können, sind vielfältig. Ein Risikofaktor ist beispielsweise die Gesundheit. Eine Erkrankung oder ein Unfall kann einen geplanten Reiseantritt ebenso verhindern wie eine Schwangerschaft, der plötzliche Tod eines Angehörigen, der Verlust eines Arbeitsplatzes oder auch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei vorheriger Arbeitslosigkeit. Das Gepäck kann während der Reise verloren gehen. Mitgebrachte Gegenstände können Schaden erleiden oder verschwinden.Daher bieten Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Arten von Reiseversicherungen an. Sie werden bezeichnet als Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Auslandsversicherung, Auslandsreiseschutz, Auslands-Krankenversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung, Auslandsrechtsschutzversicherung usw. Man kann bei seiner Versicherungsgesellschaft aber auch ein Reiseversicherungspaket buchen, das gleich mehrere Arten von Reiseversicherungen umfasst.Ähnlich wie bei Reisen, verhält es sich auch mit dem Besuch von Events wie Musik-, Theater, Sportveranstaltungen oder auch Feuerwerk-Schiffsrundfahrten zu Rhein in Flammen, Mittelrhein-Lichter oder anderen Feuerwerk-Schifffahrten. Daher bieten viele Versicherungen auch so genannte Ticketversicherungen bzw. Ticketrücktrittsversicherungen oder Eintrittskartenversicherungen an. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande durch eine Reservierungsanfrage des Gastes und Bestätigung durch das Hotel oder durch ein Angebot des Hotels und Reservierung durch den Gast. Angebot und Annahme können dabei mündlich oder schriftlich erfolgen.Bei Stornierungen stellen Hotels eine Ausfallrechnung, sofern sie das Zimmer oder Apartment nicht mehr anderweitig vermieten können. Gemäß den Empfehlungen des DeHoGa wird dabei folgender Satz verrechnet: Bei Übernachtung werden 80% des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.Es wird daher nicht nur bei Pauschalreisen oder Paketreisen, sondern auch bei reinen Hotelbuchungen der Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen, welche die dabei anfallenden Kosten übernimmt. Die Kosten betragen je nach Versicherungssumme max. 5% des Reisepreises.Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich genau informieren, bei welchen Gründen ein Reiserücktritt, der Rücktritt von einer Veranstaltung oder ein Reiseabbruch versichert ist. Natürlich lohnt auch ein Vergleich der Leistungen verschiedener Reiseversicherer.Weitere Begriffe aus dem Reiseversicherungs-Lexikon: |
Weitere Begriffe aus dem Reiseversicherungs-Lexikon: |
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